Rechtsprechung
BVerwG, 30.06.2003 - 3 B 171.02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,31851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Antrag an die zuständige Behörde als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Verpflichtungsklage
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 15.07.1997 - 5 E 1875/97
- VG Frankfurt/Main, 08.01.1998 - 5 E 2844/94
- VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98
- BVerwG, 30.06.2003 - 3 B 171.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 3 B 171.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Verpflichtungsklage - auch in der Form der Untätigkeitsklage - unzulässig ist, wenn das Begehren nicht zuvor der Verwaltung durch einen entsprechenden Antrag zur Entscheidung vorgelegt worden ist (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158;… Beschluss vom 21. April 1987 - BVerwG 1 B 32.87 - vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Vorb. § 40 Rn. 51).Es gilt auch, wenn das Begehren auf eine antragsunabhängige Leistung gerichtet ist (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 5 C 11.94 - a.a.O.).
- BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99
Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose; …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 3 B 171.02
Soweit sich diese Fragen damit befassen, auf welchen Raum sich jeweils die Bedarfsanalyse zu beziehen hat, ist bereits im Beschluss des Senats vom 31. Mai 2000 (- BVerwG 3 B 53.99 - Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5) auf die Beantwortung durch das Bundesverwaltungsgericht hingewiesen worden. - BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 32.87
Erteilung einer Gaststättenerlaubnis für einen "Biergarten" - Unzulässigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 3 B 171.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Verpflichtungsklage - auch in der Form der Untätigkeitsklage - unzulässig ist, wenn das Begehren nicht zuvor der Verwaltung durch einen entsprechenden Antrag zur Entscheidung vorgelegt worden ist (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158; Beschluss vom 21. April 1987 - BVerwG 1 B 32.87 - vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Vorb. § 40 Rn. 51).