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   BVerwG, 30.06.2003 - 3 B 171.02   

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https://dejure.org/2003,31851
BVerwG, 30.06.2003 - 3 B 171.02 (https://dejure.org/2003,31851)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2003 - 3 B 171.02 (https://dejure.org/2003,31851)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 3 B 171.02 (https://dejure.org/2003,31851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Antrag an die zuständige Behörde als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Verpflichtungsklage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 3 B 171.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Verpflichtungsklage - auch in der Form der Untätigkeitsklage - unzulässig ist, wenn das Begehren nicht zuvor der Verwaltung durch einen entsprechenden Antrag zur Entscheidung vorgelegt worden ist (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158; Beschluss vom 21. April 1987 - BVerwG 1 B 32.87 - vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Vorb. § 40 Rn. 51).

    Es gilt auch, wenn das Begehren auf eine antragsunabhängige Leistung gerichtet ist (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 5 C 11.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 3 B 171.02
    Soweit sich diese Fragen damit befassen, auf welchen Raum sich jeweils die Bedarfsanalyse zu beziehen hat, ist bereits im Beschluss des Senats vom 31. Mai 2000 (- BVerwG 3 B 53.99 - Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5) auf die Beantwortung durch das Bundesverwaltungsgericht hingewiesen worden.
  • BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 32.87

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis für einen "Biergarten" - Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 3 B 171.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Verpflichtungsklage - auch in der Form der Untätigkeitsklage - unzulässig ist, wenn das Begehren nicht zuvor der Verwaltung durch einen entsprechenden Antrag zur Entscheidung vorgelegt worden ist (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158; Beschluss vom 21. April 1987 - BVerwG 1 B 32.87 - vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Vorb. § 40 Rn. 51).
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